Übergang in die 5. Klasse

Kurz nach den Weihnachtsferien gibt es eine zentrale Infoveranstaltung für alle Stockelsdorfer Eltern, deren Kinder im jeweils kommenden Schuljahr in eine weiterführende Schule wechseln.

Dazu werden die Eltern von uns eingeladen. Die Einladung kommt noch vor Weihnachten, im Laufe des Monats November.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige grundlegende Informationen zum Übergang geben:

Mit dem Halbjahreszeugnis erhalten die Kinder eine schriftliche Schulübergangsempfehlung. In dieser Empfehlung steht, ob Ihr Kind aus Sicht der Grundschule eine Gemeinschaftsschule oder ein Gymnasium besuchen soll. Zu Beginn des 2. Schulhalbjahres laden die Klassenlehrkräfte die Eltern dann zu einer verpflichtenden Einzelberatung in der Grundschule ein. In diesem Gespräch wird die Schulübergangsempfehlung besprochen und in diesem Zusammenhang natürlich auch die Gründe, die zu der Empfehlung geführt haben. Die Lehrkräfte informieren Sie als Eltern auch über Angebote und Bildungsaufträge der weiterführenden Schulen bzw. über die Besonderheiten der Schularten.

Sollte Ihr Kind eine Empfehlung für die Schulart Gemeinschaftsschule erhalten haben, und Sie wünschen jedoch die Beschulung an einem Gymnasium, müssen Sie verpflichtend eine Beratung an dem Gymnasium in Anspruch nehmen, das Ihr Kind besuchen soll.

Ungefähr in der ersten Februarhälfte haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Schulen kennenzulernen. Es gibt dannTermine, an denen die aufnehmenden Schulen sich vorstellen. Die genauen Termine erhalten Sie durch die Grundschule, spätestens mit den Halbjahreszeugnissen. Sie können sich auch auf der Homepage der jeweiligen Schule informieren.

Dann erfolgt die Anmeldung Ihres Kindes an der Wunschschule. Hierzu benötigen Sie den Anmeldeschein, den Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis erhält.

Zur Anmeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: Anmeldeschein, das Halbjahreszeugnis des 4. Jahrgangs, die Schulübergangsempfehlung sowie den Lernplan der Grundschule, falls Ihr Kind einen solchen erhalten hat.

Es gibt 2 Möglichkeiten den Anmeldeschein auszufüllen:

A: Sie melden Ihr Kind an der Wunschschule an.

B: Sie geben 3 Wunschschulen an, die priorisiert sind (1.Wahl, 2.Wahl, 3.Wahl).

Wenn Sie Verfahren A gewählt haben: Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihr Kind aufgenommen wird oder eine Ablehnung. Im Falle einer Ablehnung müssen Sie Ihr Kind dann an einer anderen Schule anmelden . Sollte das auch nicht klappen, müssen Sie Ihr Kind nach der 2. Ablehnungan einer dritten Schule anmelden.

Wenn Sie Verfahren B gewählt haben: Wenn Schule 1 keinen Platz anbieten kann, wird der Anmeldeschein von der Schule aus an Schule 2 geschickt und ggf. von dort aus an Schule 3, falls an Schule 2 ebenfalls kein Schulplatz frei ist.

Sollte eine Ablehnung durch alle drei angegebenen Schulen erfolgen, entscheidet die Schulaufsicht unter Berücksichtigung der gewählten Schulart, an welcher Schule das Kind dann beschult werden wird.

Bis zum Ende der Osterferien hat dann jedes Kind einen Platz an einer weiterführenden Schule.

 

 

Übergang in Klasse 5